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AGB Verkaufs-, LieferungsbedingungenLUPUS Professional Stand 04.11.2008 1. Geltungsbereich Sämtliche Lieferungs- und Fertigungsverträge führen wir ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. 2. Angebote Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend. Mengen und Gewichte werden annähernd, aber unverbindlichangegeben. Abbildungen in Katalogen und sonstigen Unterlagenentsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen Kenntnissen. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte an den von uns erstellten Kostenvorschlägen, Zeichnungen, Entwürfen, Bedarfsrechnungen und Leistungsverzeichnissen sowie deren rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung des Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben. Behördliche und sonstige Genehmigungen, die zur Ausführung des Auftrages erforderlich sind, sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Wir werden hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung stellen. 3. Abschlüsse Vereinbarungen mit Reisenden und Handelsvertretern bedürfen zur Wirksamkeit unserer Bestätigung. 4. Preise Alle Preise verstehen sich ab Werk inklusive Verpackung. Sie erhalten nicht die gesetzlichen Mehrwertsteuer. Pfandpaletten werden marktüblich berechnet oder vor Ort getauscht. Bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Steigerungen der Gestehungskosten durch Materialpreis- oder Lohnerhöhungen, Beschaffungskosten oder technische oder behördliche Auflagen berechtigen uns, eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Preises zu fordern. 5. Lieferzeit Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags. Sie gelten als eingehalten mit der Anzeige der Versandbereitschaft. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, kann der Besteller bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass er vom Vertrage zurücktreten werde, wenn die Nachfrist nicht von uns eingehalten werden sollte. 6. Eigentumsvorbehalt Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren im ordentlichen Geschäftsgang, gegebenenfalls nach Verarbeitung, weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt er schon jetzt seine sämtlichen Forderungen gegen den Empfänger aus der Weiterveräußerung an uns ab, bei Weiterveräußerung nach Verbindung oder Verarbeitung in Höhe desjenigen Teilbetrages, der unserem Miteigentumsanteil an der umgestalteten Sache entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an und sind berechtigt, sie bei Zahlungsrückstand des Bestellers offen zu legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%, kann der Besteller Freigabe der darüber hinausgehenden Sicherheiten verlangen. 7. Zahlungen Bei Zahlungsverzug werden etwa gestundete weitere Forderungen sofort fällig. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Sofern sich aus unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 30 % Anzahlung bei Bestellung, 50 % Teilzahlung an dem Tag der Lieferung, 20 % Schlusszahlung nach Rechnungsstellung und angegebenen Zahlungsziel. 8. Abnahme Waren, für die besondere Gütevorschriften vereinbart sind, oder welche in das Ausland versendet werden, sind im Lieferwerk oder am Ort der Lieferung nach Meldung der Abnahmebereitschaft sofort zu prüfen und abzunehmen. Die in Normen eingesetzten Toleranzen für Vormaterial finden auch bei der Lieferung nach Weiterverarbeitung Anwendung. 9. Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach den §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- u. Rügepflicht nachgekommen ist. Wir leisten Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle einer Rüge ist der Besteller verpflichtet, auf unseren Wunsch die beanstandete Ware Lupus Professional zurückzusenden. Bei berechtigter Rüge übernehmen wir die Kosten dieser Rücksendung. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig scheitert, kann der Besteller eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung fordern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung oder Fertigung mehrerer Gegenstände beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf den beanstandeten Teil, es sei denn, dass der Besteller nachweist, dass sein Interesse an der gesamten Lieferung entfallen ist. Jeder weitergehende Gewährleistungsanspruch ist ebenso ausgeschlossen wie Schadensersatzansprüche wegen des Mangels, etwaiger Mangelfolgeschäden oder Verzögerungen im Zusammenhange mit einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits. Gewährleistungsansprüche entfallen ersatzlos, wenn der Besteller selbst oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen an dem Gegenstand durchführen lässt, soweit es sich nicht um unaufschiebbare Arbeiten handelt. 10. Gefahrenübergang und Versand Transport und Versicherung erfolgen nur aufgrund einer Vereinbarung. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, sonst mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr auf den Besteller über, unabhängig von Vereinbarungen über die Tragung der Frachtkosten. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Pflichten des Bestellers ist der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen ist Siegen. Wir können jedoch wahlweise das zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Bestellers anrufen. 12. Deutsches Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung. 13. Personenbezogene Daten Wir verarbeiten in unserem Betrieb personenbezogene Daten für Geschäftszwecke. 14. Zusatzbedingungen für Montageleistungen Für Montageleistungen und Bauwerkverträge gelten zusätzliche Bedingungen, die im Einzelfall zum Bestandteil unserer Auftragsbestätigung gemacht werden. Einkaufsbedingungen Wir kaufen ausschließlich zu unseren Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung, soweit die Anwendbarkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Werden uns anderslautende Bedingungen mit einer Auftrags- bestätigung übermittelt, bedarf es keines Widerspruchs von unserer Seite, um die Anwendbarkeit dieser Bedingungen auszuschließen. Mit der Lieferung der bestellten Sache an uns erkennt der Lieferer die ausschließliche Geltung unserer Einkaufs- und Zahlungsbedingungen an. An sämtlichen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pausen etc., die wir mit unseren Bestellungen übermitteln, besitzen wir Urheberrecht. Der Lieferant übernimmt die volle Gewähr, dass jede missbräuchliche Benutzung ausgeschlossen ist. Bestellungen gelten erst dann für uns als ordnungsgemäß erledigt, wenn die dem Lieferanten dafür überlassenen Zeichnungen wieder in unserem Besitz sind. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und die Benutzung der verkauften Gegenstände oder Leistungen, Patente oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Lieferzeit läuft vom Datum der Bestellung. Liefertermine sind, sofern etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wird, in allen Fällen verbindlich, und vom Lieferer genau einzuhalten. Erfüllt der Lieferant nicht fristgerecht seine Verpflichtungen, so haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Sobald der Lieferant annehmen kann, dass die Lieferung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erfolgen wird, so hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung schriftlich anzuzeigen. Eine evtl. gesetzliche Haftung bleibt hiervon unberührt. Unsere Versandvorschriften sind genau zu beachten. Durch Nichtbeachtung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Lieferanten. Transportversicherungsgebühren bezahlen wir nur nach vorheriger Vereinbarung. Bei Maschinen und Apparaten sind die vorgesehenen Schutzvorrichtungen mitzuliefern. Jede Sendung ist nach Stückzahl, Gewicht und Maß getrennt genau zu avisieren. Über jede Lieferung ist bei Versand sofort Rechnung zu erteilen. Verspätete Einreichung verzögert die Bezahlung entsprechend. Für die Rechnung sind die von uns festgestellten Stückzahlen, Gewichte und Maße maßgebend. Die Rechnungen sind uns unter Angabe der Bestellnummer zweifach einzusenden. Wir zahlen bei allen Waren am 1. eines jeden Monats für Auslieferung vom 1. bis zum 15. des Vormonats und am 15 eines jeden Monats für Auslieferung vom 16. bis ultimo des Vormonats, jeweils unter Abzug von 3% Skonto. Bei späterem Rechnungseingang tritt das Datum des Rechnungseingangs an die Stelle des Lieferdatums. Unsere Zahlung gilt als rechtzeitig geleistet, wenn der Betrag der Bank oder Post zur Überweisung aufgegeben ist. Mängelrügen gelten, unbeschadet längere gesetzliche Fristen, in jedem Falle als rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Auslieferung der Ware, bei verborgenen Mängeln, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Feststellung dem Lieferanten angezeigt werden. Erfüllungsort ist Willich.
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